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   OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 13 UF 117/14   

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https://dejure.org/2014,53977
OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 13 UF 117/14 (https://dejure.org/2014,53977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 13 UF 117/14 (https://dejure.org/2014,53977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 13 UF 117/14 (https://dejure.org/2014,53977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das vereinfachte Verfahren zur Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge

  • rechtsportal.de

    FamFG § 155a ; BGB § 1626a
    Anforderungen an das vereinfachte Verfahren zur Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 13 UF 117/14
    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für jede sorgerechtliche Entscheidung des Familiengerichts einer hinreichenden Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bedarf (vgl. BVerfG, 5. Dezember 2008, 1 BvR 746/08, FamRZ 2009, 399, 400), sind auch nach neuer Gesetzeslage zum Übertragungsverfahren nach § 155a Fam FG neben der persönlichen Anhörung des Kindes nach Maßgabe des § 159 FamFG jedenfalls diejenigen Ermittlungsmöglichkeiten von Amts wegen (§ 26 FamFG) auszuschöpfen, die dem Gesetzeszweck einer zügigen Entscheidung nicht entgegen laufen (vgl. BT-Drs. 17/11048, 18).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14

    Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.08.2014 - 13 UF 117/14
    Die auf einer Fehlbewertung der Übertragungsgrundlagen (§ 1626a BGB) beruhende unrichtige Durchführung des vereinfachten Verfahrens (§ 155a FamFG) kann im Beschwerdeverfahren zur Aufhebung und Zurückverweisung führen (vgl. Ermann/Döll, BGB, 14. Aufl. § 1626a, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 18 UF 103/14 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2015 - 13 UF 240/14

    Zulässigkeit der Abänderung der Sorgerechtsentscheidung wegen Änderung des §

    Nicht die Vermutung (§ 1626 a II 2 BGB ), sondern nur eine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse und ihrer etwaigen Veränderung (§ 155 a IV FamFG ) kann deshalb zu dem Ergebnis führen, die gemeinsame Sorge entspreche dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 13. August 2014 - 13 UF 117/14).
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